Bundesländer einigen sich auf Mindeststandards für Bezahlkarte

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Die Bundesländer haben sich überwiegend auf gemeinsame Mindeststandards bei der Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt. Jetzt soll das Vergabeverfahren vorbereitet und möglichst schnell auf den Weg gebracht werden, damit die Bezahlkarte nicht nur in einzelnen Städten und Landkreisen, sondern deutschlandweit Realität wird.

Nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen das Vergabeverfahren für die Einführung einer Bezahlkarte selbst organisieren.

Bund und Länder hatten sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November darauf verständigt, dass Flüchtlinge einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen sollen.

Die Bezahlkarte soll ähnlich wie eine EC-Karte funktionieren und beispielsweise einen bargeldlosen Einkauf ermöglichen. Die Abhebung von Bargeld soll dabei so weit wie rechtlich möglich eingeschränkt werden. Überweisungen sollen nicht möglich sein, weder von Karte zu Karte noch ins Ausland. Die Bundesländer können über die vereinbarten Mindeststandards hinausgehen und weitere Zusatzfunktionen, wie regionale Beschränkungen oder die Nutzung nur in bestimmten Branchen festlegen.

Die Bezahlkarte soll gerade denjenigen die Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben geben, die noch kein Girobasiskonto haben und andernfalls bei der zuständigen Behörde monatlich das ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehende Geld abholen müssten.

Damit können die Behörden im Idealfall entlastet werden und die Bezahlkarte kann, wie aktuelle Beispiele aus der Umsetzung zeigen, auch dazu beitragen, dass diejenigen ohne Bleibeperspektive Deutschland wieder verlassen.

In Bayern soll die Bezahlkarte bis Sommer flächendeckend eingeführt werden. Dabei sollen Bargeldabhebungen auf das rechtlich gebotene Minimum beschränkt werden. Vier Modellkommunen sollen die Bezahlkarte schon ab März testen.

29.02.2024